Wer immer auf sein Recht pocht,
wird es bald durchlöchern.

John Steinbeck

Schwerpunkte

Das Strafrecht bildet einen Kernbereich unserer Tätigkeit. Rechtsanwalt Huber verfügt über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und steht Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir vertreten sowohl beschuldigte Personen als auch Opfer von Straftaten. Ob als Verteidiger oder als Vertretung der Privatklägerschaft: Wir setzen uns konsequent für Ihre Rechte und Interessen ein.

Unsere Leistungen im Strafrecht umfassen unter anderem die Verteidigung in Strafuntersuchungen und vor Gericht, die Vertretung von Opfern als Privatklägerschaft, die Beratung im Vorverfahren und bei polizeilichen Einvernahmen sowie die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung.

Strafrecht und Strafverteidigung


Nach einem Todesfall gilt es, den Nachlass der verstorbenen Person geordnet abzuwickeln. Dies umfasst zahlreiche rechtliche und administrative Schritte, die für Angehörige und Erben oft ungewohnt und zeitaufwendig sind. Die Advokatur Huber unterstützt Sie dabei, diese Aufgaben kompetent und zuverlässig zu bewältigen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von den ersten Schritten nach dem Todesfall über die Kommunikation mit Behörden, Banken und Versicherungen bis hin zum Abschluss der Erbteilung. So können Sie sich darauf verlassen, dass die Nachlassabwicklung fachgerecht und reibungslos verläuft.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Begleitung und Beratung bei der gesamten Nachlassabwicklung, die Unterstützung bei der Erbteilung, die Kommunikation mit Behörden, Banken und weiteren Stellen, die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Willensvollstreckung.


Erbrecht und Nachlassabwicklung

Recht rund um Wohneigentum und Liegenschaften

Als Rechtsberater des Hauseigentümerverbands (HEV) Laufental und Umgebung berät Rechtsanwalt Huber Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer seit vielen Jahren in sämtlichen Rechtsfragen rund um ihre Liegenschaft. Dieses breite Erfahrungswissen kommt auch Klientinnen und Klienten ausserhalb des HEV zugute.

Typische Fragestellungen, bei denen wir Sie unterstützen, betreffen unter anderem das Nachbarrecht, das Stockwerkeigentum, das Mietrecht aus Vermietersicht, baurechtliche Fragen und Baubewilligungen, Grundstückkauf und -verkauf, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Fragen rund um Verwaltung und Unterhalt von Liegenschaften.



Hinweis

Die Advokatur Huber ist nicht im Bereich Familien- und Scheidungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht tätig. Gerne empfehlen wir Ihnen in diesen Bereichen eine geeignete Fachperson.