Ihre Anwaltskanzlei im Laufental

Willkommen bei der Advokatur Huber. Als unabhängige Anwaltskanzlei mit Sitz in Wahlen stehen wir seit 17 Jahren für persönliche, engagierte und kompetente Rechtsberatung.

Ihr Anliegen wird von Anfang bis Ende persönlich von Rechtsanwalt Olivier Huber betreut. Sie wissen jederzeit, wer Ihre Ansprechperson ist und wer die Verantwortung trägt.

Wir führen Mandate auf Deutsch und Englisch. Zudem sprechen wir Russisch.

Für Mitglieder des Hauseigentümerverbands (HEV) Laufental und Umgebung bieten wir eine unentgeltliche telefonische Rechtsauskunft an.

Wir sind an das Gesetz gefesselt,
um frei zu sein.

Cicero, ca. 60 v.Chr.





Schwerpunkte

Strafrecht und Strafverteidigung

Rechtsanwalt Huber steht Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite – von der ersten polizeilichen Einvernahme bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Wir vertreten sowohl beschuldigte Personen als auch Opfer von Straftaten und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Verteidigung in Strafuntersuchungen und vor Gericht, die Vertretung von Opfern als Privatklägerschaft, die Beratung bei polizeilichen Einvernahmen sowie die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung.

Erbrecht und Nachlassabwicklung

Nach einem Todesfall gilt es, den Nachlass geordnet abzuwickeln. Dies umfasst zahlreiche rechtliche und administrative Schritte, die für Angehörige oft ungewohnt und zeitaufwendig sind. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von den ersten Schritten nach dem Todesfall über die Kommunikation mit Behörden, Banken und Versicherungen bis hin zum Abschluss der Erbteilung.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Willensvollstreckung.

Recht rund um Wohneigentum und Liegenschaften

Als Rechtsberater des HEV Laufental und Umgebung berät Rechtsanwalt Huber Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer seit vielen Jahren in sämtlichen Rechtsfragen rund um ihre Liegenschaft. Dieses Erfahrungswissen kommt auch Klientinnen und Klienten ausserhalb des HEV zugute.

Typische Fragestellungen betreffen unter anderem Nachbarrecht, Stockwerkeigentum, Mietrecht aus Vermietersicht, baurechtliche Fragen, Grundstückkauf und -verkauf sowie Dienstbarkeiten und Grundlasten.